Das Scheitern einer Beziehung oder Ehe bedeutet einen tiefen Einschnitt im Leben der Beteiligten. Für viele kommt der Entschluss des Partners, die Trennung zu vollziehen völlig überraschend. Insbesondere wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind und ein Beteiligter seine Erwerbstätigkeit für die Erziehung der Kinder aufgegeben hat, tauchen viele existentielle Fragen für beide Beteiligten auf.
Meine Tätigkeit umfasst in erster Linie die außergerichtliche Begleitung der Mandanten während der
Trennungsphase. Im Ergebnis sollten alle mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen
außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung , in einem Ehevertrag oder in einer
Trennungsvereinbarung für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Dies würde dem Idealfall
entsprechen und langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden. In diesem Falle wären dann
nur noch das Ehescheidungsverfahren und ggfs. die Regelungen zum Versorgungsausgleich einer
gerichtlichen Entscheidung zuzuführen.
Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen im Rahmen der
dann zu führenden Gerichtsverfahren.
Zum Familienrecht gehört allerdings auch die präventive Beratung der Partner, die durch den
Abschluss eines Ehevertrages vor oder während der Ehe, Streitigkeiten im Falle des Scheiterns der
Ehe vermeiden können. Gerade wenn bei einem Ehepartner vor Eheschließung viel Vermögen, bei dem
anderen wenig, oder eine Firma vorhanden ist, sollten Sie sich über vertragliche
Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Ehe informieren.