Familienrecht

Das Scheitern einer Beziehung oder Ehe bedeutet einen tiefen Einschnitt im Leben der Beteiligten. Für viele kommt der Entschluss des Partners, die Trennung zu vollziehen völlig überraschend. Insbesondere wenn Kinder aus der Beziehung hervorgegangen sind und ein Beteiligter seine Erwerbstätigkeit für die Erziehung der Kinder aufgegeben hat, tauchen viele existentielle Fragen für beide Beteiligten auf.

Existentielle Fragen

  • Mit wie viel Geld kann ich für mich und meine Kinder zukünftig rechnen?
  • Wie viel Unterhalt muss ich als Verpflichteter für meinen Partner und die Kinder zahlen?
  • Bei wem leben die Kinder?
  • Wer bleibt in dem Haus oder der Wohnung?
  • Muss ich wieder arbeiten gehen?
  • Wie oft sehe ich meine Kinder?
  • Was kann ich tun, um den Kindern einen guten Kontakt zu dem anderen Elternteil zu ermöglichen?
  • Was ist, wenn mir der andere Elternteil die Kinder vorenthält?
  • Was passiert mit dem ersparten Vermögen?
  • Ist mein Ehepartner nach der Trennung noch erbberechtigt?
  • Welche Auswirkungen hat die Trennung in steuerlicher Sicht?
  • Was passiert mit meiner Altersvorsorge?
  • Was sind die Voraussetzungen für eine Ehescheidung?
  • Was passiert nach der Ehescheidung?
  • Was passiert mit meinem Unternehmen?
  • Wie ist meine Situation als nicht verheirateter Elternteil?
  • Wie gestaltet sich die Situation in einer Patchworkfamilie?

Meine Tätigkeit umfasst in erster Linie die außergerichtliche Begleitung der Mandanten während der Trennungsphase. Im Ergebnis sollten alle mit der Trennung und Scheidung verbundenen Fragen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung , in einem Ehevertrag oder in einer Trennungsvereinbarung für beide Seiten verbindlich geregelt werden. Dies würde dem Idealfall entsprechen und langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden. In diesem Falle wären dann nur noch das Ehescheidungsverfahren und ggfs. die Regelungen zum Versorgungsausgleich einer gerichtlichen Entscheidung zuzuführen.

Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen im Rahmen der dann zu führenden Gerichtsverfahren.

Zum Familienrecht gehört allerdings auch die präventive Beratung der Partner, die durch den Abschluss eines Ehevertrages vor oder während der Ehe, Streitigkeiten im Falle des Scheiterns der Ehe vermeiden können. Gerade wenn bei einem Ehepartner vor Eheschließung viel Vermögen, bei dem anderen wenig, oder eine Firma vorhanden ist, sollten Sie sich über vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Ehe informieren.