Erbrecht

Die erbrechtliche Beratung umfasst in erster Linie die Testamentsgestaltung. Hierbei stehen rechtliche und steuerliche Gestaltungsziele im Vordergrund, sodass dem Wunsch der Verteilung des Nachlasses seitens des zukünftigen Erblassers Rechnung getragen wird. Auch ist darauf zu achten, dass der zukünftige Erblasser in seiner Testierfreiheit nicht eingeschränkt wird, sodass er die Verfügung bei Veränderung der Lebensumstände problemlos anpassen kann.

Auch die Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zählt zu den erbrechtlichen Beratungsfeldern. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Versorgung des Übergebers ausreichend gesichert ist, d.h. er sollte nach der Übertragung weiterhin über ausreichende liquide Mittel verfügen. Bei der Gestaltung sollte auch an Rückübertragungsrechte des Übergebers gedacht werden. Hier kommt beispielsweise die Ehescheidung des Übernehmers, der Fall, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt oder die Konstellation, dass der Übernehmer zahlungsunfähig (insolvent) ist, in Betracht.

Klassische Gestaltungsformen zur Absicherung des Übergebers sind die Einräumung eines Nießbrauchsrechts, die Vereinbarung einer Rentenzahlung oder zu dessen Versorgung eine Pflegeverpflichtung.

Die erbrechtlichen Regelungen hängen eng mit familienrechtlichen Regelungen der Parteien zusammen. Haben die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung gewählt, kann dies sowohl hinsichtlich der Erbquote als auch in erbschaftssteuerlicher Hinsicht erhebliche Konsequenzen haben. Auch kann der überlebende Ehegatte nicht den Zugewinn fordern. Insofern sind im Rahmen der erbrechtlichen Beratung stets auch die familienrechtlichen Gegebenheiten zu beachten und in die Beratung einzubeziehen. Nur so kann im Ergebnis eine für Sie optimale Gestaltungsform einer letztwilligen Verfügung gefunden werden.

Weiterhin vertrete ich Sie in Erbprozessen sowie in Pflichtteilsprozessen sowie in Verfahren über die Erbauseinandersetzung.

Beratungsfelder im Erbrecht:


  • Testamentsgestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht
  • Übertragung im Wege vorweggenommener Ergfolge
  • Erbauseinandersetzung